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Schwangerenberatung

Die Beratung durch eine Hebamme kann von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden. Die Themenschwerpunkte sind oft ziemlich individuell und beinhalten z.B. Fragen zur Schwangerschaft, Ernährung, Geburt, Sport usw. Sie können persönlich oder telefonisch stattfinden.

Es stehen jeder Frau 12 Termine zur Beratung zur Verfügung, die von der Krankenkasse übernommen werden.



Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

Sie haben die Möglichkeit sich bei allen schwangerschaftsbedingten Beschwerden an ihre Hebamme zu wenden. Oft sind es die körperlichen und hormonellen Prozesse, die den Schwangeren Probleme bereiten. Für viele Frauen ist es wichtig zu wissen, warum und was gerade mit ihrem Körper passiert. Einige Beschwerden lassen sich oft lindern und bei anderen ist es gut zu wissen , das sie normal sind und nach der Schwangerschaft wieder vergehen.

Schwangerschaftsbeschwerden können sein:

  • körperliche Beschwerden z.B (Übelkeit, Müdigkeit, Wassereinlagerungen, Verstopfung, Rückenschmerzen, Ischiasprobleme, Wehen usw.)
  • Probleme
  • Ängste/Nöte
  • Unruhe
  • Blasensprung
  • usw.

Als Hebamme habe ich viele Möglichkeiten, Ihnen bei Beschwerden mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Wir werden gemeinsam einen, für Sie guten Weg finden, Ihre Beschwerden in den Griff zu bekommen. Melden sie sich einfach bei mir.

Auch diese Leistung übernimmt ihre Krankenkasse.



Vorsorgeuntersuchung

Immer mehr Frauen entscheiden sich für eine Schwangerenvorsorge durch ihre Hebamme zu Hause in gewohnter und gemütlicher Atmosphäre. Als Schwangere haben sie Anspruch auf Hebammenvorsorge.
Genau wie Ihr Gynäkologe führen ich alle Untersuchungen durch, die entsprechend der Mutterschaftsrichtlinien vorsehen sind. Es wird überprüft, ob die Schwangerschaft einen natürlichen Lauf nimmt und das ihr Kind sich zeitgerecht entwickelt.

Dazu gehören:

  • Blutuntersuchungen
  • Gewichtskontrollen
  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchungen
  • Wachstumskontrolle
  • Lagebestimmung des Kindes
  • Kontrolle der Herzaktivität des Kindes
  • evtl. vaginale Untersuchung

Ultraschalluntersuchungen bleiben in den Händen der Ärzte. Für eine gute Kooperation werden alle Untersuchungsergebnisse in ihrem Mutterpass dokumentiert. Es sind auch Vorsorgen im Wechsel zwischen Gynäkologen und Hebamme möglich. Bei auffälligen Untersuchungsergebnissen trete ich umgehend mit ihren Gynäkologen oder ihrer Geburtsklinik in Kontakt. Die Vorsorgeintervalle sind nach den Mutterschaftsrichtlinien geregelt und finden bis zum Ende der 31 Schwangerschaftswoche alle vier Wochen statt. Ab der 32 Schwangerschaftswoche alle zwei Wochen und ab dem wahrscheinlichen Entbindungstermin alle zwei Tage. Bei Problemen oder Beschwerden auch öfter.
Kosten entstehen Ihnen hierbei nicht und ein Attest ist auch nicht notwendig.



Akupunktur & Taping

Die Akupunktur ist eine Behandlungsmethode der traditionellen chinesischen Medizin, bei der eine therapeutische Wirkung durch Nadelstiche an bestimmten Punkten des Körpers erzielt werden soll.
Bei einem kinesiologischen Tape (oder Physio-Tape) handelt es sich um ein elastisches, selbstklebendes, therapeutisches Tape. Unter Anwendung spezieller, unterschiedlicher Techniken ("Taping") wird dieses Tape auf die Haut aufgebracht und erzielt dort unterschiedliche Wirkungen.
Dies machen wir nach Absprache im Bereich Beschwerden und natürlich Geburtsvorbereitend.
Die Kosten für die Akupunktur sowie beim Taping sind Wahlleistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird.



Wochenbettbetreuung

Im Wochenbett befinden sich die Frauen nach der Geburt bis zum Ende der achten Lebenswoche des Kindes. In dieser Zeit finden viele Veränderungen im Körper und auch in ihrem neuen Leben statt. Als Hebamme möchte ich ihnen in dieser ganz besonderen Zeit zur Seite stehen und helfen, die neue Lebenssituation zu meistern. Sie wählen Ihren Weg und ich begleite sie dabei.
Was gehört zur Wochenbettbetreuung?

  • Förderung einer guten Mutter - und Kindbeziehung
  • Beobachtung des Allgemeinzustandes ihres Kindes ( Gewichtskontrolle, Trinkverhalten, Temperatur, evlt. Entwicklung einer Neugeborenengelbsucht)
  • Nabelkontrolle des Kindes
  • Beobachtung von Geburtsverletzungen
  • Stillberatung
  • Säuglingspflege
  • Beobachtung der Rückbildungsvorgänge
  • Kontrolle des Wochenflusses
  • Beratung aller Art
  • Beikosteinführung
  • und noch vieles mehr

In den ersten zehn Tagen nach Ihrer Entbindung haben sie Anspruch auf 20 Besuche ihrer Hebamme. Für jeden Tag in der Klinik werden zwei Besuche abgezogen. Ab dem elften Tag bis zum Ende der achten Woche, haben sie noch Anspruch auf 16 weitere Besuche, die wir ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse und die ihres Kindes abstimmen können.

Nach den 8 Wochen gibt es für sie noch die Möglichkeit acht weitere Besuche bis zum Ende der Stillzeit von mir zu bekommen. In besonderen Situationen kann eine Frau auf Verordnung sich weitere Besuche durch ihren Arzt verschreiben lassen. Für nicht stillende Frauen gibt es bis zum Ende des neunten Lebensmonats die Möglichkeit, Besuche zur Beikostberatung zu bekommen. Sie entscheiden was und wie viel sie benötigen.

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten. Frauen mit einer privaten Krankenversicherung sollten sich bitte vorher erkundigen, welche Leistungen ihre Krankenkasse übernimmt.



Begleitung von verwaisten Eltern

Frauen die ein Kind durch eine Fehlgeburt, Frühgeburt, Totgeburt oder kurz nach der Geburt verlieren mussten, befinden sich auch im Wochenbett und brauchen besondere Zuwendung. Hierbei ist es nicht wichtig in welcher Schwangerschaftswoche sie ihr Kind verloren haben. Es steht Ihnen in dieser traurigen und schlimmen Zeit eine Betreuung durch eine Hebamme zu. Ich kann sie nur ermutigen, das Angebot der Begleitung durch eine Hebamme in Anspruch zu nehmen.



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